Rechtsberatung im Bereich Nutzhanf
Nutzhanf, auch bekannt als Industriehanf, hat vor allem im Zusammenhang mit der Legalisierung von Konsumcannabis zunehmend an Bedeutung gewonnen, sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Industrie. Die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten, von Textilien über Baustoffe bis hin zu Lebensmitteln, machen Nutzhanf zu einem spannenden und zukunftsträchtigen Thema.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der erforderlichen Genehmigungen für den Anbau von Nutzhanf. Dabei klären wir alle relevanten rechtlichen Vorgaben und helfen Ihnen, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Nutzhanf sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und helfen Ihnen, die Compliance in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Ob Lieferverträge, Kooperationsvereinbarungen oder Verträge mit Landwirten – wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Agrar- und Wirtschaftsrechts sowie über spezifische Erfahrungen im Umgang mit Nutzhanf. Wir verstehen die Herausforderungen, die mit diesem aufstrebenden Markt verbunden sind, und stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.
Unsere Spezialgebiete:
Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Nutzhanf sind u.a. dem Cannabisgesetzes (CanG), dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung - GAPInVeKoS-Verordnung) zu entnehmen.
Zuständig für den Bereich Nutzhanf in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Der Anbau von Nutzhanf ist nur den Unternehmen der Landwirtschaft erlaubt.
Landwirt:in ist, wer als Unternehmer:in ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen betreibt. Unternehmer:in ist, wer seine berufliche Tätigkeit selbständig oder hauptberuflich in einem land- wirtschaftlichen Unternehmen ausübt. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel dann vor, wenn der Landwirt / die Landwirtin bei einer landwirtschaftlichen Alterskasse versichert ist oder sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und der / die die landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht nur von ganz kurzer Dauer, sondern zum Zwecke einer überwiegend planmäßigen Aufzucht von Bodengewächsen betreibt. Privatpersonen, die die Land- wirtschaft nicht als Beruf oder nicht selbständig ausüben, erfüllen diese Vorausset-
zungen nicht.
Das zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt neben einem Merkblatt für Landwirt:innen auch die wichtigsten Unterlagen u.a. zur Anbauanzeige oder zur Meldung über den Beginn der Blüte bereit.
Die Einfuhr aus Drittländern ist gemäß Artikel 176, Absatz 1 und Artikel 189 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse lizenzpflichtig.
Wenn Sie planen, Produkte international zu vertreiben, müssen Sie die jeweiligen Gesetze und Vorschriften der Zielländer beachten. Dies kann Import- und Exportbestimmungen sowie Zollfragen umfassen.
Die Qualitätssicherung ist entscheidend, insbesondere wenn Produkte wie Lebensmittel oder Kosmetika hergestellt werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Dies kann regelmäßige Tests auf Schadstoffe, Pestizide und den THC-Gehalt umfassen.
Die Ernte, Lagerung und der Transport von Nutzhanf unterliegen ebenfalls gesetzlichen Vorschriften. Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte sicher und unter den richtigen Bedingungen gelagert werden, um ihre Qualität zu erhalten. Zudem können beim Transport spezielle Vorschriften gelten, insbesondere wenn es um die Dokumentation und die Einhaltung von Sicherheitsstandards geht.
Bei der Herstellung und dem Verkauf von Hanfprodukten gibt es Haftungsrisiken, insbesondere wenn es zu gesundheitlichen Problemen bei Verbrauchern kommt. Es ist wichtig, sich über Produkthaftungsgesetze zu informieren und gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor möglichen Ansprüchen zu schützen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen im Bereich Nutzhanf in allen Bereichen rechtlich zu unterstützen. Von der kurzen Besprechung einzelner Fragen, über die Erstellung und Prüfung von Verträgen und sonstigen Dokumenten, bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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