Rechtsberatung für Cannabisvereine
Wir bieten umfassende Rechtsberatung und Unterstützung zur Gründung und dem Betrieb eines Cannabisvereins.
In diesem Jahr hat sich das rechtliche Umfeld in Bezug auf Cannabis erheblich verändert, und es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu verstehen, die für die Gründung eines Cannabisvereins gelten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Strukturierung Ihres Cannabisvereins. Dazu gehört die Erstellung der Satzung, die die Ziele und den Zweck des Vereins klar definiert. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der erforderlichen Mitgliederversammlungen und der ordnungsgemäßen Eintragung des Vereins im Vereinsregister.
Wir informieren Sie über die aktuellen Gesetze, insbesondere das Cannabisgesetz (CanG), und helfen Ihnen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen. Dies umfasst auch die Einhaltung der Vorschriften zur Aufzucht, Verarbeitung und Abgabe von Cannabisprodukten.
Wir unterstützen Sie dabei, ein effektives Compliance-Management-System zu entwickeln, um sicherzustellen, dass Ihr Verein alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Dies umfasst die Schulung von Mitgliedern und Mitarbeitern zu den rechtlichen Anforderungen sowie die Implementierung von internen Richtlinien zur Vermeidung von rechtlichen Risiken (Bsp.: Jugendschutzkonzept).
Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Aspekte der Mitgliedschaft in Ihrem Cannabisverein, einschließlich der Rechte und Pflichten der Mitglieder. Dies ist besonders wichtig, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Sollten rechtliche Probleme oder Streitigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen als Ihr rechtlicher Vertreter zur Seite. Wir setzen uns für die Interessen Ihres Vereins ein und vertreten Sie in allen relevanten rechtlichen Angelegenheiten.
Da sich das rechtliche Umfeld für Cannabis ständig weiterentwickelt, halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Änderungen in der Gesetzgebung auf dem Laufenden. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Verein stets konform bleibt und auf neue Herausforderungen angemessen reagiert.
Unsere Spezialgebiete:
Ein Cannabisverein beschreibt einen Verein, dessen ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.
Die Regelungen zum Eigenbau traten ab Juli 2024 in Kraft.
Das Cannabisgesetz sieht vor, dass sogenannte Anbauvereinigungen (umgangssprachlich Cannabisvereine) als eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder als eingetragene Genossenschaften gegründet werden dürfen. Das deutsche Vereinsrecht ist damit auf Anbauverinigungen/Cannabisvereine anwendbar. Ein eingetragener Cannabisverein (e.V.) kann grundsätzlich von jedem gegründet werden.
Nein!
Nicht wirtschaftlich ist ein Verein, der sich für das Allgemeinwohl engagiert und dabei keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt.
Gleichwohl bedeutet keine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen nicht, dass alle von dem Vorstand oder den Mitglieder erbrachten Leistungen für den Verein ehrenamtlich und damit ohne eine Gegen- bzw. Geldleistung erbracht werden müssen. Es ist im deutschen Vereinsrecht möglich Bestimmungen zu Gehältern, Aufwandsersatz oder Darlehen für Vorstand und oder Mitglieder in die Vereinssatzung aufnzunehmen. Wiederum ist es sodann dringend nötig, die Verträge (z.B. Dienst- oder Arbeitsverträge) entsprechend an die Vereinssatzung anzupassen.
Für die Gründung eines Cannabisvereins sind grundsätzlich ein Gründungsprotokoll und eine Vereinssatzung notwendig.
In der weiteren Vereinsarbeit und je nach Konstellationen können aber folgende Dokumente viele Probleme lösen:
Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung!
Für das Betreiben eines Cannabisvereins hat der Gesetzgeber einige besondere Regelungen getroffen. Die folgende Aufzählung soll die wichtigster Regelungen darstellen, erhebt jedoch keine Anspruch auf Vollständigkeit.
Zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis durch einen Cannabisverein ist gemäß
§ 11 CanG eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen. Die zuständige Behörde wird dabei von den Bundesländern bestimmt und kann daher von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Der Antrag der Anbauvereinigung auf Erteilung der Erlaubnis hat folgendes zu enthalten:
Hierzu eine einfache und eine typisch juristische Antwort.
Die einfache Antwort: Gehen Sie wählen!
Die typisch juristische Antwort: Es kommt darauf an!
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine der folgenden Regierungen das Cannabisgesetz ändern oder sogar wieder aufheben lassen möchte. Eine Weitergabe bzw. ein Tausch entsprechender Daten innerhalb der Verwaltungsbehörden und auch der Polizei wäre aus unserer Sicht zwar rechtsstaatswidrig aber durchaus nicht unmöglich. Sicher ist in jedem Fall, dass Sie, solange das CanG besteht und Sie bzw. der Verein dessen Regelungen befolgen, keine strafbaren Handlungen begehen.
Unmittelbare (strafrechtliche) Konsequenzen dürften sich damit aus unserer Sicht aufgrund des sog. Rückwirkungsverbotes auch bei Änderung oder Aufhebung des Gesetzes nicht ergeben.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Cannabisvereine in allen Bereichen rechtlich zu unterstützen. Von der kurzen Besprechung einzelner Fragen, über die Erstellung und Prüfung von Verträgen und sonstigen Dokumenten, bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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